News-Archiv

Zertifizierung durch StrAus Zert 2016

Wir freuen uns, Ihnen auf unserer Homepage mitteilen zu können, dass wir nun auch gemäß Abschnitt 11 der ZTV M 13 zertifiziert sind.

Viele Änderungen mußten dafür vorgenommen werden. Ein geänderter Arbeitsablauf sowie weitere Qualitätskontrollen im internen Ablauf mußten weiterhin eingeführt werden. Die Richtlinien zur Überprüfung können auf der Internetseite des IVSt können unter www.ivst.de eingesehen werden.

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Präqualifizierung der Markierung

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir nun auch seit dem 10.12.2015 im Bereich der Markierung präqulaifiziert sind.

Sie finden uns unter der Registrier-Nr. 001.702311.

Präqualifizierende Stelle ist der Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen ev.

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Zertifizierung durch StrAus Zert

Wir freuen uns, Ihnen auf unserer Homepage mitteilen zu können, dass wir die Hürde zum "Fachbetrieb für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" nun genommen haben.

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Bremer Verkehrstechnik arbeitet nun mit Simple Report

Wir vom Team der Bremer Verkehrstechnik bieten Ihnen eine neue Möglichkeit, Ihre Baustellenwartungen in Echtzeit zu kontrollieren - vollständig, unverfälscht und verbindlich! Mit Simple Report haben wir ein System , welches gemäß ZTV-SA schnell, einfach und manipulationssicher die Wartung von Bauvorhaben optimiert.
Simple Report ist eine anwenderfreundliche und zukunftsorientierte IT-Alternative zur herkömmlichen Überwachung von Baustellenabsicherungen. Damit können wir unser Unternehmen gegenüber dem Kunden transparenter präsentieren.

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Unsere Präqualifizierung ist erfolgt.

Für die vereinfachte Abwicklung des Auftragswesens,haben auch wir uns nun präqualifizieren lassen. Sie finden uns unter der Registrier-Nr. 001.702311. Präqualifizierende Stelle ist der Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen ev.

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Zertifikat des IVSt

Die Firma BVT - Bremer Vekehrstechnik GmbH mit den Sitz in 28816 Stuhr erfüllt die in den IVSt-Satzungen und Qualitätsrichtlinien festgelegten Verpflichtungen und Rahmenbedindungen für die Ausführung von Vekehrssicherungsarbeiten im Tätigkeitsbereich auf
- Bundesfernstraßen
- Landes- und Kreisstraßen und
- innerorts.

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